Gut vorbereitet
auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MD)
Ein Ratgeber für
Pflegebedürftige und Angehörige
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Ein Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige
Der Besuch des Medizinischen Dienstes (MD) ist für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige mit Unsicherheit verbunden. Häufig stellen sich Fragen wie:
Worauf achtet der Gutachter?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fragen werden gestellt?
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen verständlichen Überblick geben und Sie bei der Vorbereitung unterstützen.
Wichtig: Der Medizinische Dienst möchte sich ein realistisches Bild vom Alltag machen. Beschreiben Sie Ihre Situation daher immer ehrlich und so, wie sie an den meisten Tagen tatsächlich ist. Entscheidend ist nicht, was an einem besonders guten Tag möglich ist, sondern welche Unterstützung regelmäßig benötigt wird.
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Wenn möglich, sollte eine vertraute Person – beispielsweise ein Angehöriger oder eine Betreuungsperson – beim Termin anwesend sein. Oft fallen Angehörigen wichtige Informationen ein oder sie können den Alltag ergänzend beschreiben.
Folgende Unterlagen sollten bereitliegen
Krankenversicherungskarte
Aktueller Medikamentenplan
Arztberichte
Krankenhaus- oder Reha-Berichte
Diagnosen (z. B. Demenz)
Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
Seh- oder Hörgutachten (falls vorhanden)
Hilfsmittelverordnungen
Pflegetagebuch (falls vorhanden)
💡 Praxis-Tipp von TeamElm
Legen Sie alle wichtigen Unterlagen bereits am Vortag bereit. So können Sie sich während des Termins ganz auf das Gespräch konzentrieren und vermeiden unnötige Unterbrechungen.
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Der Gutachter verschafft sich einen Eindruck von der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Dabei wird häufig beobachtet,
wie sich die Person in der Wohnung bewegt,
wie sicher das Aufstehen und Gehen gelingt,
ob Hilfsmittel genutzt werden,
wie selbstständig alltägliche Tätigkeiten ausgeführt werden,
welche Unterstützung regelmäßig erforderlich ist.
Je nach Situation können einzelne Bewegungen oder Alltagshandlungen gezeigt werden. Zeigen Sie dabei nur das, was im Alltag tatsächlich ohne Hilfe und sicher möglich ist.
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Der Medizinische Dienst beurteilt die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen). Jeder Bereich fließt mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
Die sechs Bewertungsbereiche
🚶 Mobilität – 10 % Beweglichkeit, Aufstehen, Gehen und Treppensteigen
🧠 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – 7,5 % Orientierung, Erinnern, Verstehen und Kommunikation
❤️ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – 7,5 % Ängste, Unruhe, Verwirrtheit oder nächtliche Auffälligkeiten
🛁 Selbstversorgung – 40 % Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang
💊 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – 20 % Medikamente, Arztbesuche, Therapien und medizinische Versorgung
🏡 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – 15 % Tagesstruktur, Beschäftigung und soziale Kontakte
Hinweis: Die Bereiche Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen werden nicht zusammengezählt. Für die Berechnung wird der jeweils höher bewertete Bereich berücksichtigt.
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Pflegegrad Gesamtpunkte
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte
💡 Gut zu wissen
Nicht eine einzelne Einschränkung entscheidet über den Pflegegrad. Ausschlaggebend ist immer die Gesamtbewertung aller relevanten Lebensbereiche. Die Begutachtung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ziel ist es festzustellen, in welchen Bereichen des täglichen Lebens dauerhaft Unterstützung benötigt wird.
💡 Wichtiger Hinweis
Versuchen Sie nicht, Einschränkungen zu übertreiben oder zu verharmlosen. Eine realistische Darstellung des Alltags hilft dem Medizinischen Dienst, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf angemessen einzuschätzen.
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In diesem Modul wird beurteilt, wie selbstständig sich eine Person bewegen kann.
Der Gutachter bewertet unter anderem:
Aufstehen aus dem Bett
Umsetzen vom Bett auf einen Stuhl
Aufstehen vom Sofa
Fortbewegen innerhalb der Wohnung
Treppensteigen
Stehen und Gehen
Wechsel der Körperposition im Bett
Beispiele
✓ Kann sich die Person alleine im Bett drehen?
✓ Kann sie sich selbstständig vom Liegen zum Sitzen aufrichten?
✓ Ist das Aufstehen aus Bett oder Sofa ohne Hilfe möglich?
✓ Wird Hilfe beim Hinsetzen benötigt?
✓ Kann sie kurze Strecken innerhalb der Wohnung sicher laufen?
✓ Wird ein Rollator, Gehstock oder Rollstuhl benutzt?
✓ Ist das Treppensteigen noch möglich?
✓ Wird Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus der Dusche oder Badewanne benötigt?
✓ Besteht Schwindel oder eine erhöhte Sturzgefahr?
✓ Muss sich die Person beim Gehen ständig festhalten?
💡 Praxis-Tipp von TeamElm
Nutzen Sie Hilfsmittel wie Rollator, Gehstock oder Rollstuhl genauso wie im Alltag. Sie gehören zur tatsächlichen Lebenssituation und helfen dem Medizinischen Dienst, den Unterstützungsbedarf realistisch einzuschätzen.
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Hier wird beurteilt, wie gut sich eine Person orientieren, erinnern, verstehen und mitteilen kann.
Der Gutachter achtet beispielsweise darauf,
ob Zeit und Ort erkannt werden,
ob Angehörige erkannt werden,
ob Gespräche verstanden werden,
ob Bedürfnisse geäußert werden können,
ob Entscheidungen getroffen werden können.
Beispiele
✓ Kennt die Person das aktuelle Datum oder den Wochentag?
✓ Erkennt sie Angehörige oder vertraute Personen?
✓ Findet sie sich in der eigenen Wohnung zurecht?
✓ Kann sie Gefahren erkennen (z. B. eine heiße Herdplatte)?
✓ Kann sie Gesprächen folgen?
✓ Versteht sie Fragen und Anweisungen?
✓ Kann sie Schmerzen oder Bedürfnisse verständlich mitteilen?
✓ Kann sie einfache Entscheidungen selbst treffen?
✓ Werden Termine oder Absprachen häufig vergessen?
📋 Beispiel aus dem Alltag
Herr M. lebt allein und führt einfache Gespräche problemlos. Häufig vergisst er jedoch Arzttermine, lässt Briefe ungeöffnet liegen und findet sich außerhalb seiner gewohnten Umgebung nur schwer zurecht. Solche Einschränkungen gehören ebenfalls zur Beurteilung der Selbstständigkeit.
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In diesem Bereich werden Verhaltensweisen bewertet, die regelmäßig Unterstützung erforderlich machen.
Dazu gehören beispielsweise:
Ängste
Unruhe
Aggressivität
Verwirrtheit
Halluzinationen
Weglauftendenz
nächtliche Unruhe
Beispiele
✓ Hat die Person Angst, alleine zu sein?
✓ Kommt es zu nächtlicher Unruhe?
✓ Werden Angehörige häufig gerufen?
✓ Besteht eine Weglauftendenz?
✓ Kommt es zu aggressivem Verhalten?
✓ Werden Pflegemaßnahmen abgelehnt?
✓ Bestehen Halluzinationen oder Wahnvorstellungen?
✓ Ist die Person insbesondere am Abend verwirrt?
✓ Muss sie regelmäßig beruhigt werden?
⚠️ Häufig übersehen
Psychische und kognitive Einschränkungen sind von außen oft nicht sofort sichtbar. Deshalb werden sie im Gespräch häufig vergessen. Beschreiben Sie auch nächtliche Unruhe, Ängste, Orientierungsschwierigkeiten oder Verhaltensänderungen, sofern sie den Alltag regelmäßig beeinflussen.
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Die Selbstversorgung ist das am stärksten gewichtete Modul und hat damit den größten Einfluss auf die Einstufung des Pflegegrades.
Hier beurteilt der Medizinische Dienst, wie selbstständig eine Person alltägliche Tätigkeiten der Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung bewältigen kann.
Körperpflege
Es wird beurteilt, welche Bereiche der Körperpflege selbstständig durchgeführt werden können und wobei regelmäßig Unterstützung erforderlich ist.
Beispiele
✓ Gesicht und Hände können selbst gewaschen werden.
✓ Haare können nicht selbst gewaschen oder gekämmt werden.
✓ Der Rücken kann nicht erreicht werden.
✓ Beine und Füße können nicht selbst gewaschen werden.
✓ Die Nagelpflege gelingt nicht mehr.
✓ Unterstützung bei der Intimpflege ist erforderlich.
✓ Duschen oder Baden ist nur mit Hilfe möglich.
✓ Beim Duschen wird ein Duschstuhl oder Haltegriffe benötigt.
✓ Wegen Schwindel oder Unsicherheit besteht Sturzgefahr.
✓ Nach dem Duschen ist Hilfe beim Abtrocknen oder Eincremen erforderlich.
💡 Praxis-Tipp von TeamElm
Viele Menschen schaffen einzelne Tätigkeiten grundsätzlich noch selbst. Benötigen sie dafür jedoch deutlich mehr Zeit, häufige Pausen oder Unterstützung, gehört auch das zur tatsächlichen Alltagssituation.
An- und Auskleiden
Hier wird bewertet, ob Kleidung selbstständig an- und ausgezogen werden kann.
Beispiele
✓ Hilfe beim Anziehen von Socken oder Schuhen.
✓ Kompressionsstrümpfe können nicht selbst angezogen werden.
✓ Hosen oder Unterwäsche können nur mit Unterstützung angezogen werden.
✓ Pullover oder Jacken bereiten aufgrund eingeschränkter Beweglichkeit Schwierigkeiten.
✓ Knöpfe oder Reißverschlüsse können nicht mehr geschlossen werden.
✓ Kleidung wird häufig falsch herum oder unvollständig angezogen.
✓ Unterstützung beim Wechseln der Kleidung ist täglich erforderlich.
Essen und Trinken
Hier wird beurteilt, wie selbstständig die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme erfolgt.
Beispiele
✓ Mahlzeiten können nicht mehr selbst zubereitet werden.
✓ Essen auf Rädern wird genutzt.
✓ Speisen müssen vorbereitet oder klein geschnitten werden.
✓ Getränke können nicht selbst eingeschenkt werden.
✓ Es muss regelmäßig an das Trinken erinnert werden.
✓ Besteck kann nicht sicher benutzt werden.
✓ Unterstützung beim Essen ist erforderlich.
✓ Die Person vergisst regelmäßig Mahlzeiten.
✓ Es besteht Verschluckungsgefahr.
⚠️ Häufig übersehen
Auch wenn Angehörige täglich das Frühstück vorbereiten, Getränke bereitstellen oder daran erinnern zu trinken, handelt es sich um regelmäßige Unterstützung im Alltag. Diese sollte beim Gespräch nicht vergessen werden.
Ausscheidung
In diesem Bereich geht es um die selbstständige Nutzung der Toilette.
Beispiele
✓ Die Toilette wird nicht immer rechtzeitig erreicht.
✓ Es kommt gelegentlich zu ungewolltem Urin- oder Stuhlabgang.
✓ Einlagen oder Inkontinenzmaterial werden tagsüber oder nachts verwendet.
✓ Hilfe beim Wechseln der Einlagen ist erforderlich.
✓ Unterstützung beim Toilettengang wird benötigt.
✓ Hilfe bei der Intimhygiene nach dem Toilettengang.
✓ Nachts muss regelmäßig begleitet werden.
✓ Das Aufstehen von der Toilette gelingt nicht ohne Hilfe.
📋 Beispiel aus dem Alltag
Frau S. kann sich morgens noch selbst anziehen. Das Duschen gelingt ihr jedoch nur mit Unterstützung ihres Sohnes, der außerdem die Kompressionsstrümpfe anzieht, das Frühstück vorbereitet und täglich an die Medikamenteneinnahme erinnert. Diese regelmäßigen Hilfen gehören zur Selbstversorgung und sind für die Begutachtung relevant.
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In diesem Modul wird bewertet, wie selbstständig eine Person notwendige medizinische oder therapeutische Maßnahmen bewältigen kann.
Hierzu zählen nicht nur ärztlich verordnete Maßnahmen, sondern auch die Organisation und Durchführung im Alltag.
Beispiele
✓ Medikamente müssen vorbereitet werden.
✓ Erinnerung an die Medikamenteneinnahme.
✓ Blutzucker messen.
✓ Insulin spritzen.
✓ Blutdruck kontrollieren.
✓ Wundversorgung.
✓ Kompressionsstrümpfe anlegen.
✓ Sauerstoffgerät bedienen.
✓ Inhalationen durchführen.
✓ Katheterversorgung.
✓ Versorgung eines Stomas.
✓ Arzttermine organisieren.
✓ Begleitung zu Ärzten oder Therapien.
✓ Physiotherapie oder Ergotherapie regelmäßig wahrnehmen.
✓ Verbände wechseln.
✓ Unterstützung bei medizinischen Hilfsmitteln.
💡 Praxis-Tipp von TeamElm
Oft wird nur an Medikamente gedacht. Auch die Vorbereitung der Medikamente, Erinnerungen an die Einnahme oder die Begleitung zu Arztterminen gehören zu den krankheits- und therapiebedingten Anforderungen.
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In diesem Bereich wird beurteilt, wie selbstständig eine Person ihren Alltag planen, strukturieren und soziale Kontakte pflegen kann.
Beispiele
✓ Der Tagesablauf kann nicht selbst geplant werden.
✓ Beschäftigungen müssen vorgeschlagen werden.
✓ Termine werden häufig vergessen.
✓ Arzttermine können nur mit Begleitung wahrgenommen werden.
✓ Rechnungen oder Post können nicht mehr selbst bearbeitet werden.
✓ Einkäufe sind alleine nicht mehr möglich.
✓ Telefonieren gelingt nicht mehr.
✓ Die Person verlässt die Wohnung nur in Begleitung.
✓ Soziale Kontakte werden nur mit Unterstützung gepflegt.
✓ Motivation zur Körperpflege oder zum Essen ist erforderlich.
✓ Hobbys können nicht mehr selbstständig ausgeübt werden.
✓ Die Orientierung außerhalb der Wohnung fällt schwer.
📋 Beispiel aus dem Alltag
Herr K. verbringt die meiste Zeit allein zu Hause. Ohne Unterstützung seiner Tochter würde er kaum das Haus verlassen, Arzttermine versäumen und soziale Kontakte nicht mehr pflegen. Gemeinsam strukturieren sie den Tagesablauf und planen wichtige Termine.
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Der Gutachter stellt Fragen, um die Alltagssituation besser einschätzen zu können.
Zum Beispiel:
Zur Mobilität
Können Sie alleine aufstehen?
Benutzen Sie einen Rollator?
Können Sie Treppen steigen?
Sind Sie in letzter Zeit gestürzt?
Zur Körperpflege
Duschen Sie alleine?
Können Sie Ihre Haare selbst waschen?
Benötigen Sie Hilfe beim Anziehen?
Zum Alltag
Wer erledigt Ihre Einkäufe?
Wer übernimmt den Haushalt?
Können Sie alleine telefonieren?
Organisieren Sie Arzttermine selbst?
Zur Gesundheit
· Welche Medikamente nehmen Sie?
· Wer richtet Ihre Medikamente?
· Haben Sie Schmerzen?
· Haben Sie häufig Schwindel?
Zum Schlaf
Schlafen Sie durch?
Müssen Sie nachts häufig aufstehen?
Benötigen Sie nachts Hilfe?
💡 Praxis-Tipp von TeamElm
Es gibt keine „richtigen“ oder „falschen“ Antworten. Beschreiben Sie den Alltag so, wie er üblicherweise aussieht. Auch kleine, regelmäßig notwendige Hilfen können für die Beurteilung der Selbstständigkeit wichtig sein.
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Während des Besuchs macht sich der Gutachter ein Bild von der tatsächlichen Alltagssituation.
Dabei achtet er häufig auf:
Wie wird die Haustür geöffnet?
Wie bewegt sich die Person in der Wohnung?
Wird ein Rollator oder Gehstock genutzt?
Wie sicher erfolgt das Aufstehen?
Kann die Person die Arme über Schulterhöhe heben?
Wie sicher ist das Gangbild?
Können Türen oder Fenster problemlos geöffnet werden?
Wird Hilfe beim Hinsetzen oder Aufstehen benötigt?
Wie werden alltägliche Bewegungen ausgeführt?
💡 Praxis-Tipp von TeamElm
Es geht nicht darum, möglichst leistungsfähig zu wirken. Zeigen Sie nur Tätigkeiten, die Sie im Alltag sicher und regelmäßig ohne Hilfe bewältigen können. Unterstützung oder Hilfsmittel gehören zur tatsächlichen Lebenssituation und sollten selbstverständlich genutzt werden.
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Viele Angehörige erwähnen wichtige Einschränkungen erst nach dem Termin. Dazu gehören beispielsweise:
häufiges nächtliches Aufstehen
Schlafstörungen
Schmerzen
Schwindel
Luftnot bei Belastung
wiederholte Stürze
Beinahe-Stürze
Vergessen von Medikamenten
Vergessen von Mahlzeiten oder Getränken
offene Haustür oder angelassener Herd
Orientierungslosigkeit außerhalb der Wohnung
regelmäßige Begleitung zu Arztterminen
Unterstützung bei Behörden oder Bankgeschäften
Motivation zur Körperpflege
Hilfe beim Einkaufen
Hilfe beim Wäschewaschen
Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung
💡 Gut zu wissen
Viele kleine Hilfen summieren sich im Alltag. Auch wenn einzelne Tätigkeiten nur wenige Minuten dauern, können sie zusammengenommen einen erheblichen Unterstützungsbedarf darstellen und sollten daher vollständig beschrieben werden.
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Rund um den Pflegegrad gibt es viele Missverständnisse. Die folgenden Aussagen hören wir in der Praxis immer wieder.
Irrtum 1: „Wer noch laufen kann, bekommt keinen Pflegegrad.“
Falsch.
Die Gehfähigkeit allein entscheidet nicht über den Pflegegrad. Bewertet wird die Selbstständigkeit in allen sechs Begutachtungsmodulen.
Beispiel:
Eine Person kann noch selbstständig laufen, benötigt jedoch täglich Hilfe beim Duschen, Anziehen, der Medikamenteneinnahme und der Organisation des Alltags.
Irrtum 2: „Nur körperliche Einschränkungen werden berücksichtigt.“
Falsch.
Auch geistige, psychische und kognitive Einschränkungen werden bei der Begutachtung berücksichtigt.
Dazu gehören beispielsweise:
Orientierungslosigkeit
Demenz
Vergessen von Medikamenten
Ängste
Weglauftendenz
nächtliche Unruhe
Depressionen
Irrtum 3: „Ich brauche keinen Pflegegrad, weil meine Familie hilft.“
Falsch.
Entscheidend ist der tatsächliche Hilfebedarf – unabhängig davon, ob Angehörige, Freunde oder ein Pflegedienst die Unterstützung übernehmen.
Irrtum 4: „Der Gutachter entscheidet direkt beim Termin.“
Falsch.
Der Medizinische Dienst erstellt zunächst ein Gutachten. Die Pflegekasse trifft anschließend die Entscheidung über den Pflegegrad und informiert Sie schriftlich.
Irrtum 5: „Ich muss zeigen, was ich alles noch kann.“
Nicht ganz richtig.
Zeigen Sie dem Gutachter die Situation so, wie sie im Alltag tatsächlich ist. Tätigkeiten, die nur unter großer Anstrengung, mit Schmerzen oder einem erhöhten Sturzrisiko möglich sind, sollten nicht anders dargestellt werden als sie üblicherweise bewältigt werden.
Irrtum 6: „An einem guten Tag schaffe ich vieles alleine.“
Für die Begutachtung zählt der gewöhnliche Alltag.
Entscheidend ist, welche Unterstützung an den meisten Tagen erforderlich ist.
Irrtum 7: „Ein Rollator bedeutet automatisch einen Pflegegrad.“
Falsch.
Hilfsmittel allein führen nicht zu einem bestimmten Pflegegrad. Entscheidend ist die gesamte Selbstständigkeit im Alltag.
Irrtum 8: „Mit einer Demenz erhält man automatisch Pflegegrad 3.“
Falsch.
Eine Demenzdiagnose allein entscheidet nicht über den Pflegegrad. Maßgeblich ist immer der individuelle Unterstützungsbedarf.
Irrtum 9: „Nur der Zustand am Tag des Besuchs zählt.“
Falsch.
Auch Einschränkungen, die nicht unmittelbar während des Besuchs sichtbar sind – etwa nächtliche Unruhe, Orientierungsschwierigkeiten oder regelmäßige Schmerzen – gehören zur Alltagssituation und sollten beschrieben werden.
Irrtum 10: „Ein bewilligter Pflegegrad bleibt immer bestehen.“
Falsch.
Verändert sich der Gesundheitszustand oder der Unterstützungsbedarf, kann jederzeit eine erneute Begutachtung oder Höherstufung beantragt werden.
💡 Gut zu wissen
Der Pflegegrad richtet sich nicht nach einer einzelnen Diagnose oder einer bestimmten Erkrankung. Entscheidend ist immer, wie selbstständig der Alltag insgesamt bewältigt werden kann.
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Nach dem Termin erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und übermittelt dieses an die Pflegekasse.
Die Pflegekasse entscheidet anschließend über den Pflegegrad und informiert Sie schriftlich.
Der Bescheid enthält in der Regel:
den festgestellten Pflegegrad
die Begründung der Entscheidung
Informationen über die zustehenden Leistungen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Was tun, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind?
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Unterstützungsbedarf nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen.
Es empfiehlt sich,
den Bescheid sorgfältig zu lesen,
das Gutachten anzufordern (falls es nicht bereits vorliegt),
und fehlende oder missverständliche Angaben nachvollziehbar zu benennen.
Bei Bedarf können Sie sich von einer Pflegeberatungsstelle oder Ihrer Pflegekasse beraten lassen.
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Wie lange dauert ein Besuch des Medizinischen Dienstes?
Je nach individueller Situation dauert der Termin in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten.
Muss ich alle Fragen beantworten?
Nein. Je vollständiger die Angaben sind, desto besser kann der individuelle Unterstützungsbedarf eingeschätzt werden.
Kann ein Angehöriger beim Termin dabei sein?
Ja. Das ist häufig sinnvoll, da Angehörige den Alltag gut kennen und wichtige Informationen ergänzen können.
Muss ich bestimmte Bewegungen vormachen?
Der Gutachter kann einzelne Bewegungen oder Alltagssituationen beobachten. Zeigen Sie dabei nur das, was im Alltag tatsächlich ohne Hilfe und sicher möglich ist.
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Ja. Falls wichtige Unterlagen beim Termin noch nicht vorliegen, können diese häufig nachgereicht werden. Sprechen Sie dies gegebenenfalls mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wann erhalte ich den Bescheid?
Die Pflegekasse informiert Sie nach Abschluss der Begutachtung schriftlich über ihre Entscheidung. Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall variieren.
Muss ich für jede Begutachtung einen neuen Antrag stellen?
Nein. Wenn bereits ein Pflegegrad besteht und sich der Unterstützungsbedarf erhöht hat, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
Unterstützung durch TeamElm
Ein Termin mit dem Medizinischen Dienst wirft oft viele Fragen auf. Angehörige sind unsicher, welche Informationen wichtig sind oder wie sie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf verständlich beschreiben können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf den Termin.
Gemeinsam betrachten wir Ihre individuelle Alltagssituation und helfen Ihnen dabei, den regelmäßigen Unterstützungsbedarf strukturiert zu erfassen. Ziel ist es nicht, Antworten vorzugeben, sondern den tatsächlichen Alltag vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu:
Alltagsbetreuung
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Unterstützung im Haushalt
Pflegegraden
Entlastung pflegender Angehöriger
Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen.
Abschließender Hinweis
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und soll Ihnen die Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes erleichtern. Er ersetzt keine individuelle Pflegeberatung oder die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Stand: Juli 2026. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Begutachtungs-Richtlinien und gesetzlichen Regelungen.
Autorin: Denise Elm
Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit langjähriger Erfahrung in der ambulanten Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.
Checkliste zur Vorbereitung
✔ Unterlagen
☐ Krankenversicherungskarte
☐ Aktueller Medikamentenplan
☐ Arztberichte
☐ Krankenhaus- oder Reha-Berichte
☐ Diagnosen (z. B. Demenz)
☐ Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
☐ Seh- oder Hörgutachten (falls vorhanden)
☐ Hilfsmittelverordnungen
☐ Pflegetagebuch (falls vorhanden)
☐ Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente
✔ Vor dem Termin überlegen
☐ Wobei wird täglich Unterstützung benötigt?
☐ Welche Aufgaben übernehmen Angehörige regelmäßig?
☐ Welche Einschränkungen bestehen nachts?
☐ Werden Hilfsmittel täglich genutzt?
☐ Gab es in letzter Zeit Stürze oder Beinahe-Stürze?
☐ Bestehen Schmerzen oder Schwindel?
☐ Werden Medikamente selbstständig eingenommen?
☐ Können Mahlzeiten selbst zubereitet werden?
☐ Werden Arzttermine alleine wahrgenommen?
☐ Welche Tätigkeiten dauern deutlich länger als früher?
☐ Welche Einschränkungen bestehen an den meisten Tagen?
☐ Welche Fragen möchten Sie dem Gutachter stellen?
✔ Eigene Notizen
Besondere Einschränkungen:
Fragen für den Termin:
Sonstige Hinweise:
💚 TeamElm wünscht Ihnen alles Gute
Eine gute Vorbereitung kann dazu beitragen, dass der Medizinische Dienst ein vollständiges Bild Ihrer persönlichen Alltagssituation erhält.
Falls Sie Fragen zur Alltagsbetreuung, zu Entlastungsleistungen oder zum Pflegegrad haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.