Kosten und Abrechnung bei Alltagsbetreuung und Haushaltshilfe

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Wer Unterstützung im Alltag benötigt, stellt sich häufig zuerst die Frage: Was kostet eine Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe – und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Antwort hängt von der persönlichen Situation ab:

  • Ist bereits ein Pflegegrad vorhanden?

  • Welches Budget steht bei der Pflegekasse zur Verfügung?

  • Welche Unterstützung wird benötigt?

  • Werden bereits Leistungen eines Pflegedienstes genutzt?

  • Ist eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert?

  • Soll die Unterstützung über die Pflegekasse oder privat abgerechnet werden?

Bei TeamElm können je nach Voraussetzungen unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten genutzt werden:

  • der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1,

  • der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2,

  • die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2,

  • oder eine private Abrechnung.

In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Möglichkeiten verständlich und zeigen, wie die Abrechnung bei TeamElm abläuft.

Stand: Juli 2026

Unterstützung ist auch ohne Pflegegrad möglich

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, um TeamElm zu beauftragen.

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen als Privatleistung in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Alltagsbegleitung,

  • Unterstützung im Haushalt,

  • Begleitung beim Einkaufen,

  • Begleitung zu Terminen,

  • gemeinsame Aktivitäten,

  • organisatorische Unterstützung,

  • und Entlastung im persönlichen Alltag.

Vor Beginn der Zusammenarbeit besprechen wir gemeinsam:

  • welche Unterstützung Sie benötigen,

  • wie häufig die Einsätze stattfinden sollen,

  • wie viel Zeit voraussichtlich benötigt wird,

  • welche Kosten entstehen,

  • und ob möglicherweise eine Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger infrage kommt.

Sie entscheiden anschließend selbst, welche Leistungen Sie beauftragen möchten.

Privatleistungen kennenlernen

Der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag.

Dieser beträgt derzeit:

Bis zu 131 Euro monatlich

Das entspricht einem jährlichen Budget von:

Bis zu 1.572 Euro

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt, sondern kann für bestimmte anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Alltagsbegleitung und Betreuung,

  • Unterstützung im Haushalt,

  • Begleitung beim Einkaufen,

  • gemeinsame Aktivitäten,

  • Begleitung zu Terminen,

  • organisatorische Hilfen,

  • und Entlastung pflegender Angehöriger.

TeamElm ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Entsprechende Leistungen können daher unter den jeweiligen Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell bis zu 131 Euro monatlich und steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Muss der Entlastungsbetrag jeden Monat vollständig genutzt werden?

Nein. Wird das monatliche Budget nicht vollständig genutzt, geht der verbleibende Betrag nicht sofort verloren.

Nicht verbrauchte Beträge werden zunächst in die folgenden Monate übertragen. Am Ende eines Kalenderjahres vorhandenes Restbudget kann grundsätzlich noch bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres verwendet werden.

Beispiel

Wurde der Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2026 nicht vollständig genutzt, kann das verbliebene Budget grundsätzlich noch bis zum 30. Juni 2027 eingesetzt werden.

Danach verfällt das nicht verbrauchte Restbudget aus dem Vorjahr.

Es kann daher sinnvoll sein, regelmäßig bei der Pflegekasse nach dem aktuell verfügbaren Entlastungsbetrag zu fragen. Die Übertragung in Folgemonate und bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres ist gesetzlich vorgesehen.

Wie erfolgt die Abrechnung bei TeamElm?

Je nach Leistung, Pflegegrad und persönlicher Situation können unterschiedliche Abrechnungswege vereinbart werden.

Möglichkeit 1: Sie reichen die Rechnung selbst ein

Sie erhalten von TeamElm eine Rechnung und die erforderlichen Leistungsnachweise.

Diese Unterlagen reichen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse ein und beantragen die Erstattung aus dem verfügbaren Budget.

Die Pflegekasse prüft anschließend, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Möglichkeit 2: TeamElm rechnet direkt mit der Pflegekasse ab

Mit Ihrem Einverständnis und den erforderlichen Erklärungen kann TeamElm abrechenbare Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie müssen die Rechnung nicht selbst bei der Pflegekasse einreichen.

  • TeamElm bereitet die erforderlichen Leistungsnachweise vor.

  • Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des vorhandenen Budgets.

  • Sie behalten den Überblick über die erbrachten und abgerechneten Leistungen.

Vor Beginn der Zusammenarbeit besprechen wir mit Ihnen, welcher Abrechnungsweg für Ihre Situation geeignet ist.

Sie erhalten immer eine Kopie der Abrechnung

Transparenz ist uns besonders wichtig.

Unabhängig davon, ob TeamElm direkt mit der Pflegekasse abrechnet oder Sie die Rechnung selbst einreichen, erhalten Sie von uns immer eine Kopie beziehungsweise schriftliche Übersicht der Abrechnung.

Darin können Sie nachvollziehen:

  • welche Leistungen erbracht wurden,

  • welcher Zeitraum abgerechnet wurde,

  • wie viele Stunden berücksichtigt wurden,

  • welcher Betrag berechnet wurde,

  • und über welche Abrechnungsmöglichkeit die Leistung abgerechnet werden soll.

So wissen Sie jederzeit, welche Leistungen erbracht und welche Beträge mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet wurden.

Was passiert, wenn das Budget nicht ausreicht?

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist auf das vorhandene Budget begrenzt.

Übersteigen die Kosten der gewünschten Leistungen den noch verfügbaren Betrag, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Umfang der Einsätze wird an das Budget angepasst.

  • Ein Teil wird über den Entlastungsbetrag abgerechnet.

  • Zusätzliche Leistungen werden privat bezahlt.

  • Ab Pflegegrad 2 wird geprüft, ob der Umwandlungsanspruch genutzt werden kann.

  • Bei einer vorübergehenden Verhinderung der privaten Pflegeperson kann möglicherweise Verhinderungspflege genutzt werden.

Bevor zusätzliche private Kosten entstehen, besprechen wir mit Ihnen, wie die weitere Unterstützung gestaltet und abgerechnet werden soll.

Der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag ein Teil des ambulanten Pflegesachleistungsbudgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Bis zu 40 Prozent des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags können dafür eingesetzt werden, sofern dieser Teil nicht bereits durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst verbraucht wurde.

Diese Möglichkeit wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet.

Der Umwandlungsanspruch kann beispielsweise interessant sein, wenn:

  • der Entlastungsbetrag nicht ausreicht,

  • mehr Unterstützung im Haushalt benötigt wird,

  • eine regelmäßige Alltagsbegleitung gewünscht ist,

  • pflegende Angehörige stärker entlastet werden sollen,

  • und das Pflegesachleistungsbudget nicht vollständig genutzt wird.

Der Umwandlungsanspruch besteht zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Hat der Umwandlungsanspruch Auswirkungen auf das Pflegegeld?

Ja. Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Der über den Umwandlungsanspruch genutzte Betrag wird so behandelt, als wären in dieser Höhe ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden. Dadurch kann sich das ausgezahlte Pflegegeld anteilig verringern.

Vereinfachtes Beispiel

Wer 40 Prozent des möglichen Pflegesachleistungsbetrags für den Umwandlungsanspruch nutzt und keine weiteren Sachleistungen bezieht, erhält grundsätzlich noch 60 Prozent des jeweiligen Pflegegeldes.

Wird bereits ein Pflegedienst genutzt, müssen dessen abgerechnete Sachleistungen ebenfalls berücksichtigt werden.

Deshalb sollte vor der regelmäßigen Nutzung geprüft werden:

  • Wie viel Pflegesachleistungsbudget wird bereits verbraucht?

  • Wie hoch soll der Umwandlungsbetrag sein?

  • Wie verändert sich dadurch das Pflegegeld?

  • Reicht möglicherweise bereits der Entlastungsbetrag aus?

TeamElm erklärt Ihnen die grundsätzlichen Möglichkeiten. Eine verbindliche Auskunft über das vorhandene Budget und die genaue Auswirkung auf das Pflegegeld erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Die Höhe der genutzten Sachleistungen und des Umwandlungsbetrags beeinflusst das verbleibende anteilige Pflegegeld.

Muss der Umwandlungsanspruch vorher beantragt werden?

Eine vorherige Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Leistungen können in Anspruch genommen und anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Trotzdem empfehlen wir, die geplante Nutzung vorher mit TeamElm und gegebenenfalls mit der Pflegekasse abzustimmen.

Dadurch lassen sich unerwartete Auswirkungen auf das Pflegegeld oder andere bereits genutzte Leistungen vermeiden.

Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Ist eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege genutzt werden.

Typische Gründe können sein:

  • Urlaub oder Erholung der Pflegeperson,

  • Krankheit,

  • Arzt- oder Therapietermine,

  • wichtige persönliche Termine,

  • familiäre Verpflichtungen,

  • oder andere vorübergehende Verhinderungsgründe.

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn eine pflegende Angehörige für einige Stunden einen Termin wahrnehmen oder eine notwendige Auszeit nehmen möchte.

Während dieser Zeit kann TeamElm nach vorheriger Abstimmung geeignete Aufgaben der Betreuung, Alltagsbegleitung und Unterstützung übernehmen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege kommt grundsätzlich infrage, wenn:

  • mindestens Pflegegrad 2 besteht,

  • die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird,

  • normalerweise eine private Pflegeperson an der Versorgung beteiligt ist,

  • diese Pflegeperson vorübergehend verhindert ist,

  • und während dieser Zeit eine notwendige Ersatzpflege oder Betreuung benötigt wird.

Die Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Sie kann bei einer vorübergehenden Verhinderung der privaten Pflegeperson auch stundenweise genutzt werden.

Wie hoch ist das Budget der Verhinderungspflege?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu:

3.539 Euro pro Kalenderjahr

zur Verfügung.

Das bedeutet: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege greifen auf dasselbe gemeinsame Jahresbudget zu.

Wurde bereits ein Teil für Kurzzeitpflege genutzt, steht entsprechend weniger für Verhinderungspflege zur Verfügung. Das gilt auch umgekehrt.

Die Verhinderungspflege kann für längstens acht Wochen je Kalenderjahr genutzt werden. Entscheidend ist außerdem, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und welcher Teil des gemeinsamen Jahresbetrags noch verfügbar ist.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege muss nicht für einen vollständigen Tag oder mehrere zusammenhängende Tage genutzt werden.

Sie kann auch stundenweise eingesetzt werden, beispielsweise wenn die private Pflegeperson:

  • einen Arzttermin wahrnimmt,

  • persönliche Erledigungen hat,

  • an einer Veranstaltung teilnimmt,

  • Zeit mit anderen Familienmitgliedern verbringen möchte,

  • oder eine kurze Erholungspause benötigt.

Für die Abrechnung ist entscheidend, dass die private Pflegeperson tatsächlich verhindert ist und während dieser Zeit eine notwendige Ersatzbetreuung stattfindet.

Die konkrete Auswirkung auf das Pflegegeld und die zeitliche Anrechnung sollte im Einzelfall mit der Pflegekasse geklärt werden.

Auswirkungen auf das Pflegegeld

Bei einer tageweisen Verhinderungspflege wird ein zuvor bezogenes Pflegegeld grundsätzlich für bis zu acht Wochen in Höhe der Hälfte weitergezahlt.

Bei einer ausschließlich stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson können andere Berechnungsregeln gelten.

Da die genaue Bewertung von Dauer und Ausgestaltung des Einsatzes abhängt, empfehlen wir, die persönliche Situation mit der Pflegekasse abzustimmen. Die hälftige Weiterzahlung des Pflegegeldes bei einer tageweisen Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen vorgesehen.

Abrechnung der Verhinderungspflege über TeamElm

Soll eine Leistung über die Verhinderungspflege abgerechnet werden, halten wir die erforderlichen Angaben und erbrachten Leistungen nachvollziehbar fest.

Dazu können gehören:

  • der Zeitraum des Einsatzes,

  • die Dauer des Einsatzes,

  • die vorübergehende Verhinderung der privaten Pflegeperson,

  • die erbrachten Leistungen,

  • und der abzurechnende Betrag.

Je nach Vereinbarung reichen Sie die Rechnung selbst bei der Pflegekasse ein oder TeamElm übernimmt die direkte Abrechnung.

Auch bei der Verhinderungspflege erhalten Sie von TeamElm immer eine Kopie beziehungsweise schriftliche Übersicht der Abrechnung.

Darin wird nachvollziehbar ausgewiesen, welche Leistungen erbracht und welche Beträge zur Abrechnung über die Verhinderungspflege vorgesehen wurden.

Die verbindliche Prüfung und Kostenübernahme erfolgt durch die zuständige Pflegekasse.

Können verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten kombiniert werden?

Grundsätzlich handelt es sich beim Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und bei der Verhinderungspflege um unterschiedliche Leistungsansprüche.

Je nach persönlicher Situation können deshalb innerhalb eines längeren Zeitraums verschiedene Budgets genutzt werden.

Ein einzelner Einsatz darf jedoch nicht doppelt über unterschiedliche Budgets abgerechnet werden.

Vor der Abrechnung prüfen wir gemeinsam:

  • welche Leistung erbracht wurde,

  • aus welchem Grund die Unterstützung erfolgte,

  • welche Voraussetzungen erfüllt sind,

  • und welcher Abrechnungsweg dafür geeignet ist.

Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung und Erstattung trifft die zuständige Pflegekasse.

Was sind Privatleistungen?

Privatleistungen sind Leistungen, deren Kosten nicht oder nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • kein Pflegegrad vorhanden ist,

  • das verfügbare Pflegekassenbudget bereits ausgeschöpft wurde,

  • die Voraussetzungen einer Pflegekassenleistung nicht erfüllt sind,

  • zusätzliche Einsatzzeiten gewünscht werden,

  • oder bestimmte Material- und Zusatzkosten entstehen.

Auch eine Kombination ist möglich: Ein Teil der Unterstützung wird über die Pflegekasse abgerechnet und ein darüber hinausgehender Teil privat bezahlt.

Vor Beginn erklären wir Ihnen verständlich, welche Leistungen voraussichtlich über ein vorhandenes Budget abgerechnet werden können und welche Kosten gegebenenfalls selbst zu tragen sind.

Entstehen automatisch private Kosten?

Nein. Zusätzliche private Kosten sollen nicht überraschend entstehen.

Vor Beginn der Zusammenarbeit vereinbaren wir:

  • die gewünschten Leistungen,

  • den vorgesehenen zeitlichen Umfang,

  • die geplante Abrechnungsart,

  • und den Umgang mit einem ausgeschöpften Budget.

Ist das vorhandene Budget aufgebraucht, besprechen wir mit Ihnen, ob:

  • die Einsätze angepasst werden,

  • eine andere Abrechnungsmöglichkeit genutzt wird,

  • oder die Unterstützung als Privatleistung fortgeführt werden soll.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse nicht?

Nicht jede Ausgabe rund um Betreuung und Haushaltshilfe kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Je nach Leistung können beispielsweise privat zu bezahlen sein:

  • persönliche Einkäufe,

  • Lebensmittel,

  • Eintrittsgelder,

  • Tickets und Gebühren,

  • bestimmte Materialien,

  • vereinbarte Zusatzleistungen,

  • Produkte wie der TeamElm Notfallordner,

  • USB-Sticks oder Cloudspeicher,

  • und Leistungen außerhalb der anerkannten Unterstützung.

Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, wird vorab mit Ihnen besprochen.

Wie erfahre ich, wie viel Budget noch vorhanden ist?

Den verbindlichen Stand Ihres Pflegekassenbudgets erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Halten Sie dafür am besten folgende Angaben bereit:

  • Name der pflegebedürftigen Person,

  • Versichertennummer,

  • vorhandener Pflegegrad,

  • und die gewünschte Leistungsart.

Frage zum Entlastungsbetrag

Wie hoch ist mein aktuell noch verfügbarer Entlastungsbetrag einschließlich übertragener Beträge aus dem Vorjahr?

Frage zum Umwandlungsanspruch

Wie viel meines monatlichen Pflegesachleistungsbudgets wird derzeit verbraucht und welcher Betrag kann noch für den Umwandlungsanspruch genutzt werden?

Frage zur Verhinderungspflege

Wie hoch ist mein aktuell noch verfügbarer gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Welche Unterlagen werden für die Abrechnung benötigt?

Je nach Abrechnungsweg können unter anderem erforderlich sein:

  • der Nachweis des Pflegegrades,

  • die Versichertendaten,

  • Angaben zur Pflegekasse,

  • unterschriebene Leistungsnachweise,

  • Rechnungen,

  • eine Abrechnungsvollmacht oder Abtretungserklärung,

  • Angaben zur privaten Pflegeperson,

  • Angaben zur Verhinderung der Pflegeperson,

  • und gegebenenfalls weitere Formulare der Pflegekasse.

TeamElm erklärt Ihnen, welche Unterlagen für die vereinbarte Abrechnung benötigt werden.

Häufige Fragen zu Kosten und Abrechnung

Kann ich TeamElm bereits mit Pflegegrad 1 nutzen?

Ja. Bei häuslicher Pflege steht bereits ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Kann ich TeamElm auch ohne Pflegegrad beauftragen?

Ja. Unsere Leistungen können auch als Privatleistung genutzt werden.

Wird mir der Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und dient der Erstattung geeigneter und anerkannter Leistungen.

Verfällt ungenutztes Budget am Monatsende?

Nein. Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich noch bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres verwendet werden.

Kann TeamElm direkt mit meiner Pflegekasse abrechnen?

Mit Ihrem Einverständnis und den erforderlichen Unterlagen kann eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse vereinbart werden.

Erhalte ich eine Kopie der Abrechnung?

Ja. Sie erhalten bei TeamElm immer eine Kopie beziehungsweise schriftliche Übersicht der Abrechnung – auch wenn TeamElm direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Kann ich Pflegekassenleistungen und Privatleistungen kombinieren?

Ja. Ein Teil der Leistungen kann über ein vorhandenes Pflegekassenbudget und ein zusätzlicher Teil privat abgerechnet werden.

Steht der Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung?

Nein. Der Umwandlungsanspruch steht grundsätzlich ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Bekomme ich trotz Umwandlungsanspruch weiterhin Pflegegeld?

Grundsätzlich kann ein anteiliges Pflegegeld verbleiben. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie viel des Pflegesachleistungsbudgets bereits durch einen Pflegedienst oder über den Umwandlungsanspruch genutzt wird.

Kann TeamElm über Verhinderungspflege abrechnen?

Ja. Besteht mindestens Pflegegrad 2 und ist die normalerweise beteiligte private Pflegeperson vorübergehend verhindert, können geeignete Leistungen von TeamElm nach vorheriger Abstimmung möglicherweise über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Die endgültige Kostenübernahme entscheidet die Pflegekasse.

Kann Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden?

Ja. Eine stundenweise Nutzung ist möglich, wenn die private Pflegeperson für einen begrenzten Zeitraum verhindert ist und währenddessen eine notwendige Ersatzbetreuung benötigt wird.

Ist die Verhinderungspflege ein zusätzliches monatliches Budget?

Nein. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro.

Kann ich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombinieren?

Es handelt sich um unterschiedliche Leistungsansprüche. Welcher Abrechnungsweg für einen konkreten Einsatz geeignet ist, hängt vom Zweck des Einsatzes und den erfüllten Voraussetzungen ab.

Ein Einsatz kann nicht doppelt über mehrere Budgets abgerechnet werden.

Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten persönlich

Pflegekassenbudgets und Abrechnungswege wirken auf den ersten Blick kompliziert. Sie müssen sich damit jedoch nicht allein beschäftigen.

In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam:

  • welche Unterstützung Sie benötigen,

  • ob ein Pflegegrad vorhanden ist,

  • welche Budgets grundsätzlich infrage kommen,

  • ob eine direkte Abrechnung möglich ist,

  • ob Verhinderungspflege genutzt werden kann,

  • und welche privaten Kosten gegebenenfalls entstehen könnten.

Sie erhalten vor Beginn eine verständliche und transparente Übersicht über die geplanten Leistungen und die vorgesehene Abrechnung.

Auch nach der Abrechnung behalten Sie den Überblick: TeamElm händigt Ihnen immer eine Kopie beziehungsweise schriftliche Abrechnungsübersicht aus.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Die verbindliche Entscheidung über Leistungsansprüche, vorhandene Budgets und Kostenerstattungen trifft die zuständige Pflegekasse. Gesetzliche Leistungsbeträge und Voraussetzungen können sich ändern.